openPR - 04. Juli 2005
Vorsicht Falle! Die EG-Antiterrorismusverordnung und die bevorstehende WM
“Wer weiß schon als Autovermieter oder Hotelier, dass er nicht jedem ein Auto oder ein Zimmer vermieten darf, ohne vorher geprüft zu haben, ob der Kunde einer von den 4.500 Namen auf den Boykottlisten der EU ist? Welcher Hauseigentümer prüft seine Mieter, welcher Arbeitgeber den Bewerber und welches Reisebüro den buchenden Urlauber? Fragen, die dem Gastgeberland Deutschland im Vorfeld der Fußball-WM 2006 gestellt werden dürfen und müssen. Denn Deutschland hat sich, wie alle Länder der EU, im Zuge der weltweiten Terrorismus-Bekämpfung verpflichtet, die Resolution des UN-Sicherheitsrates (1373/2001) zur Bekämpfung von Terroristen im Rahmen von EU-Verordnungen umzusetzen. Diese EU-Verordnungen (2580/2001 – 881/2002) verbieten es, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland jegliche wirtschaftliche Ressourcen zu Verfügung zu stellen. Betroffen sind alle am
Wirtschaftsleben beteiligten Personen und Organisationen. […] “