
Sanktionen und Sanktionslistenprüfung im Ukraine-Krieg
Der Ukraine-Krieg macht für Schweizer Unternehmen eine höhere Aufmerksamkeit im Hinblick auf ihre Sanktionslistenprüfungen notwendig. Diese müssen sie unabhängig von der Größe und Branche durchführen, um auszuschließen, dass ihre Partner und Lieferanten, aber auch ihr Personal auf internationalen Sanktionslisten stehen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern per Software validieren
Für steuerfreie Lieferungen innerhalb der EU gelten verschärfte Prüfungsanforderungen, die
ohne Softwareunterstützung in den Unternehmen kaum zu erfüllen sind. Viele SAP-Anwender sind daher auf der Suche nach einer passenden Add-on-Lösung: Worauf Entscheider achten sollten und welche Kriterien wichtig sind.

Sanktionslistenprüfung für Unternehmen
Unternehmen müssen Sanktionslistenprüfungen durchführen. Damit stellen sie sicher, dass weder ihre Partner noch ihre Lieferanten bzw. das Personal auf internationalen Sanktionslisten stehen. Der Ukraine-Krieg hat diese Notwendigkeit weiter verschärft!

Wie der Ukraine-Krieg die Screening-Pflicht verschärft
Von der Prüfpflicht der Sanktionslisten sind alle Unternehmen betroffen – unabhängig von der Größe, nationalen oder internationalen Geschäften. Der Ukraine-Krieg hat diese Notwendigkeit weiter verschärft!

Sanktionslistenprüfung im SAP-Umfeld
Unternehmen müssen über die gesamte Geschäftsbeziehung hinweg nachweisen können, dass ihre Partner
nicht auf Sanktionslisten stehen. Klar, dass eine manuelle Prüfung unmöglich ist. Eine entsprechende Branchensoftware
erleichtert die Arbeit des Compliance-Beauftragten ungemein. Ein Add-on sollte einfach in die vorhandene
Systemlandschaft zu integrieren sein und es sollte an alle wichtigen Arbeitsschritte des Anwenders
automatisiert und hochgradig individuell anpassbar sein.

IT-gestützter Abgleich mit Sanktionslisten
Als Reaktion auf die Anschläge vom
11. September wurden zur Bekämpfung
von Terrorismus Sanktionslisten
eingeführt: Der UN-Sicherheitsrat
reagierte mit der UN-Resolution
1373/2001, die alle Länder der Vereinten
Nationen umsetzen müssen.

Compliance erreichen durch Sanktionslistenprüfungen
KMU müssen über ein Compliance-Screening prüfen, ob ihre Geschäftspartner auf weltweiten Sanktionslisten stehen. Laut UN-Resolution ist es ihnen untersagt, gelisteten Firmen und Einzelpersonen wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Sanktionslisten: Verpflichtendes Mitarbeiter-Screening
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Personal und Bewerber nicht auf internationalen Sanktionslisten zur Terrorbekämpfung stehen und bewegen sich damit zwischen Datenschutz und Terrorbekämpfung.

Antiterror Software hilft beim Datenabgleich
Logistikfirmen müssen zahlreiche Regelungen zur Abwehr terroristischer Anschläge beachten. Der Einsatz von Software zum Datenabgleich erscheint manchen schwierig. Doch es gibt auch viele Betriebe, in denen die Programme die Abläufe erleichtern.

Der unbekannte Geschäftspartner
Es gibt Befürchtungen, dass Sicherheitsinitiativen die Transportbranche lahmlegen. Der Einsatz von Anti-Terror-Software zum Datenabgleich erscheint manchen Unternehmern schwierig. Doch es gibt auch viele Betriebe, in denen die Programme die Arbeitsabläufe erleichtern.

Auf dem besten Weg zum gläsernen Ausführer
Auf dem besten Weg zum gläsernen Ausführer “Aus Beratungsprojekten, vielen Workshops, Vorträgen und Präsentationen im Zusammenhang mit den vom SAPPER INSTITUT angebotenen Softwarelösungen für die Exportkontrolle beobachtet der Autor nicht nur sehr genau die durch die Behörden ausgelösten Änderungen in den Verfahren und die damit zwangsläufig verbundenen neuen Anforderungen […]

Wenn der Postmann nicht mehr klingelt
Wenn der Postmann nicht mehr klingelt “Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Anruf von Ihrem Lieferanten: Eine Sendung, die Sie bestellt haben, wird nicht ausgeliefert. Grund: Sie sind terrorismusverdächtig. Post bekommen Sie schon seit Tagen nicht mehr und Ihr Arbeitgeber überweist Ihnen Ihr Gehalt nicht.

„Wir finden auch die verbogenen Nadeln“
Die Antiterror-Verordnung setzt Spediteure und Logistikdienstleister unter
Zugzwang: Mit rund 20.000 Personen, Organisationen und Vereinigungen
dürfen keine Geschäftskontakte mehr unterhalten werden. Die drohenden
Strafen reichen vom Ausschluss des vereinfachten Anmeldeverfahrens der
Zollbehörden bis hin zu 15 Jahren Haft. CargoTime sprach dazu mit den Experten
Daniel Braß und Hans Anton Sapper.

Vorsicht Falle!
Die EG-Antiterrorismusverordnung und die bevorstehende WM “Wer weiß schon als Autovermieter oder Hotelier, dass er nicht jedem ein Auto oder ein Zimmer vermieten darf, ohne vorher geprüft zu haben, ob der Kunde einer von den 4.500 Namen auf den Boykottlisten der EU ist?